Was ist bei einem Sterbefall zu tun?

Diese Frage stellt sich bei einem Trauerfall natürlich zuerst. Wir geben Ihnen hier gerne eine Übersicht.

TOD ZUHAUSE

Wenn ein Angehöriger daheim oder in einem Altenheim unter natürlichen Umständen stirbt, verständigen Sie bitte den Gemeindearzt bzw. den diensthabenden Arzt.

Dieser bestätigt den Tod und stellt die Formulare „Todesbescheinigung / Anzeige des Todes“ aus. Wenn Sie möchten, können Sie die Verständigung des Arztes auch uns überlassen.

Nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Die Abholung der/des Verstorbenen richtet sich nach Ihren Wünschen, kann aber erst nach der Feststellung des Todes durch den Arzt erfolgen. Uns ist es wichtig, dass die Familie ausreichend Zeit hat, sich in ihrem gewohnten Umfeld zu verabschieden.

Zur Aufnahme des Todesfalles kommen wir zu einem persönlichen Gespräch zu Ihnen nachhause. Dort besprechen wir gemeinsam die weitere Vorgehensweise und die Gestaltung der Trauerdrucksorten. Wenn Sie möchten, können Sie natürlich auch gerne zu uns ins Büro kommen.

TOD IM KRANKENHAUS ODER PFLEGEHEIM

Wenn Ihr Angehöriger in einem Krankenhaus oder Pflegeheim verstorben ist, übernimmt die Anstaltsleitung die Dokumentation und Verständigung des Arztes.

Nehmen Sie jederzeit Kontakt mit uns auf, um die weitere Vorgehensweise zu besprechen.

TÖDLICHER UNFALL ODER SUIZID

Bei tödlichen Unfällen oder Suizid ist immer zuerst die Polizei zu verständigen. Es kann sein, dass der Leichnam bis zur endgültigen Klärung der Todesursache beschlagnahmt wird. Die Freigabe erfolgt durch die Staatsanwaltschaft.

Nehmen Sie jederzeit Kontakt mit uns auf, um die weitere Vorgehensweise zu besprechen.

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